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Freitag, 26.04.2024
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Allgemeines Zivilrecht

Unser Beratungsangebot umfasst auch alle Bereiche des allgemeinen Zivilrecht. Hierunter versteht der Jurist alle Normen, die sich mit den Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander befassen. Es umfasst das Vertragsrecht, das Recht der unerlaubten Handlung und auch den Forderungseinzug. 

Vertragsrecht bedeutet inhaltlich, dass wir Sie auch in Kaufrechtsangelegenheiten, z.B. Sachmängelgewährleistung beim Autokauf, oder bei auch mietrechtlichen Problemen beraten. Dies beinhaltet die Beratung bezüglich Nebenkostenabrechnungen, Abmahnungen, Mängel der Mietsache, Kaution oder Kündigungen.

Das Recht der unerlaubten Handlungen umfasst auch die Beratung und Vertretung nach einem Verkehrsunfall. Hierbei machen wir zum Einen Ihre Ansprüche geltend, wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Zum Anderen verteidigen wir Sie gegebenenfalls auch im folgenden Straf- oder Owi-Verfahren.

Gerne übernehmen wir auch den Forderungseinzug für Ihr Unternehmen, wenn Ihre Kunden auf Ihre Mahnungen nicht reagieren.